Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese Altgeräte einer Erfassung zuführen, die vom sogenannten unsortierten Siedlungsabfall (d.h. Abfällen aus privaten Haushalten und ähnlichen Einrichtungen) getrennt ist. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus sowie Lampen
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung aus dem Altgerät entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
Verpflichtung zur Rücknahme und Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Wir sind zur Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer verpflichtet
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bei Verkauf eines neuen, gleichartigen Geräts, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt (sogenannte 1:1 Rücknahme) am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich, oder
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auf Verlangen des Endnutzers bei Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in unseren Einzelhandelsgeschäften oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, ohne dass diese Rücknahme an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist (sogenannte 0:1 Rücknahme); die Rücknahme ist in diesem Fall jedoch auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt, oder
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durch Abholung bei Lieferung von Geräten der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG („Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter) auf Wunsch des Kunden und bei privaten Haushalten unentgeltlich.
Besitzer von Altgeräten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei Rücknahmestellen, die von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichtet sind, unentgeltlich abgeben.
Wir bieten Ihnen eine unentgeltliche Rücknahme über unseren Partner take-e-back an. Eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe erfahren Sie unter: www.take-e-back.de.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer „durchgestrichenen Mülltonne“ weist darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne, ist untersagt.
Datenschutz-Hinweis / Verantwortlichkeit für die Löschung von Daten
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie, auch in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
WEEE-Registrierungsnummer
Unter der Registrierungsnummer DE55335347 sind wir bei der stiftung elektro-altgeräte register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert.
Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht.
Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder:
https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/