Ja, Warnschutzkleidung darf grundsätzlich personalisiert werden. Dabei muss jedoch immer geprüft werden,
ob die Warnschutzkleidung nach der Personalisierung weiterhin die Anforderungen der jeweiligen Sicherheitsklasse erfüllt
und die Zertifizierung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) nicht beeinträchtigt wird.
Zusätzliche Details:
Bitte erfragen Sie die benötigte Sicherheitsklasse bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Berufsgenossenschaft.
- Vorgaben der DGUV:
Durch die Personalisierung auf Warnschutzkleidung, verringert sich die wirksame Fläche des fluoreszierenden Hintergrundmaterials, wodurch die Schutzwirkung reduziert wird. - Maximale Fläche der Personalisierung:
Wichtig ist die Einhaltung der maximal zulässigen Fläche der Personalisierung, damit der Warnanteil (fluoreszierende Fläche) nicht beeinträchtigt wird.
Unterstützung durch Strauss:
Unser Kundenservice ist bestens mit den Möglichkeiten zur Personalisierung von Warnschutzkleidung vertraut und berücksichtigt die relevanten Normen und Sicherheitsanforderungen.